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12.12.13 –
„Grün-Rot ist auf die steigende Zahl von Flüchtlingen vorbereitet und stellt für die Flüchtlingsaufnahme durch den zweiten Haushaltsnachtrag 2014 insgesamt 121,95 Millionen Euro zusätzlich bereit“, teilten die Fraktionen von Grünen und SPD im Landtag von Baden-Württemberg mit.
„Es ist uns wichtig, dass diese Menschen hier unter humanen und würdigen Bedingungen untergebracht sind und leben können. Deshalb novellieren wir das Flüchtlingsaufnahmegesetz. Auch für die darin vorgesehenen Verbesserungen stellen wir zusätzliche Mittel zur Verfügung“, sagte Daniel Lede Abal, integrationspolitischer Sprecher der Fraktion Grüne. „Die Kosten für die Verbesserungen schultert das Land und müssen nicht die Kommunen tragen. Den pauschalen Erstattungsbetrag für die Aufwendungen der Stadt- und Landkreise passen wir selbstverständlich entsprechend an“, erklärte Rosa Grünstein, integrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.
Was die Kosten für die Unterbringung in den Kommunen angeht, haben die Regierungsfraktionen am heutigen Mittwoch einen Entschließungsantrag in den Integrationsausschuss eingebracht, nach dem der liegenschaftsbezogene Anteil der Erstattungspauschale bereits zu einem früheren Zeitpunkt, im kommenden Jahr, überprüft und gegebenenfalls neu festgesetzt werden soll. „Mit dieser Zusicherung signalisieren wir gegenüber den Kreisen, wie ernst wir ihre Bedenken aufgrund regional unterschiedlicher Miet- und Immobilienpreise nehmen. Wir werden eine geeignete Grund für die Berechnung finden“, sagte Lede Abal.
„Es ist wichtig, dass die sozialen Belange der Flüchtlinge in angemessener Form abgedeckt werden können. Um dies sicherzustellen haben wir ins Gesetz geschrieben, dass der eigens dafür vorgesehen Pauschalen-Anteil auch für diese Arbeit zu verwenden ist“, erläutert Grünstein. Grün-Rot revidiere die im Jahr 2007 von der Vorgängerregierung falsch angelegte Revision des Pauschalen-Anteils für die Sozialarbeit im Rahmen der vorläufigen Unterbringung. Damals wurde eine Revision auf der Grundlage von Ist-Zahlen durchgeführt – allerdings nur aus fünf Kreisen.
Da 2007 noch nicht wie im jetzigen Flüchtlingsaufnahmegesetz-Entwurf festgelegt war, dass der errechnete Pauschalen-Anteil für die Sozialarbeit auch dafür ausgegeben werden muss, war die Handhabung in den Kreisen sehr unterschiedlich. Ergebnis der Revision war, dass die tatsächlichen Kosten in den fünf untersuchten Kreisen unter dem Pauschalen-Anteil lagen. Die Pauschale wurde daraufhin ohne fachliche Beurteilung der Sozialarbeit und ohne qualitative Kriterien für alle Kreise gekürzt.
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